Private Übernachtungen sind bis zum 14.02.2021 untersagt
Dauercampende dürfen weiterhin Ihre Parzellen nutzen
„Übernachtungsangebote zu privaten Zwecken sind untersagt, soweit sie nicht aus Gründender medizinischen oder pflegerischen Versorgung oder aus sozial-ethischen Gründen dringend geboten sind. Die Nutzung von dauerhaft angemieteten oder im Eigentum befindlichen Immobilien und von dauerhaft abgestellten Wohnwagen, Wohnmobilen und so weiter ausschließlich durch die Nutzungsberechtigten bleibt zulässig.“
– Verordnung zum Schutz vor Neuinfizierungen mit dem Coronavirus SARS-CoV-2 (CoronaSchVO NRW), in der ab dem 25. Januar 2020 gültigen Fassung, § 15
Aktuelle Erlasse in NRW (Link)
Seid solidarisch, helft anderen und bleibt gesund oder werdet es schnell wieder!
Bis auf Weiteres gelten u.A. folgende Grundregeln in NRW:
- „Persönliche Treffen bitte auf das absolute Mindestmaß und das Erlaubte reduzieren.
- Partys und vergleichbare Feiern sind generell untersagt.
- Im öffentlichen Raum mindestens anderthalb Meter Abstand zu anderen Menschen halten.
- Die Alltagsmaske korrekt – also auch über der Nase – und überall dort tragen, wo es vorgeschrieben ist oder eng wird.
- Treffen ohne Mindestabstand sind nur in Ausnahmefällen gestattet. [..]
- Bitte immer auf die Hygieneregeln achten, also beispielsweise regelmäßig die Hände waschen und grundsätzlich in die Armbeuge niesen.
- Empfehlenswert ist zudem, die Corona-Warn-App auf dem Handy zu installieren und zu nutzen.“
– Ministerium für Arbeit, Gesundheit und Soziales (MAGS) des Landes NRW (Link)
[Frage- und Antwortliste (FAQ) zu den Neuregelungen des Landes NRW (Link)]
Aktuelle Lage im Kreis Borken (Link)
Wocheninzidenz 50,1 (Stand 27.01.21)
Gescher 39 Infizierte
Angesichts der deutlich gestiegenen Infektionszahlen appelliert Landrat Dr. Kai Zwicker an die Bevölkerung, dass alle ihren Beitrag zur Eindämmung der Pandemie leisten zu haben. Jeder Einzelne sei gefordert, sich achtsam zu verhalten und Kontakte zu reduzieren. Dazu zähle vor allem, sich konsequent an die „AHA+L-Regel“ – Abstand, Hygiene, Alltagmaske und Lüften – zu halten.“
Kreis Borken, 22.10.2020 (Link)